PICKERL §57a
Kostengünstiges Service für unsere Kunden aus der Region Attersee im Bezirk Vöcklabruck
Auto Lacher übernimmt gerne die vorgeschriebene, jährliche Pickerl-Überprüfung – die §57a-Begutachtung. Diese dient der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs sowie der Umweltverträglichkeit. Wir sind sehr fair und absolut objektiv bei der Vorgehensweise und erklären Ihnen auch detailliert, welche Reparaturen möglicherweise nötig sind.
Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum
Der Toleranzzeitraum für die §57a-Begutachtung beträgt 6 Monate. Der Überprüfungstermin beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
ACHTUNG – Neue Regelung für die Fahrzeuggruppe N1 bis 3,5 Tonnen
Begutachtungszeitraum 3 Monate vor Stichdatum inkl. dem Stichmonat - kein Überzug mehr möglich!
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Service-Termin!
Pickerl-Überprüfung bei Auto Lacher in St. Georgen im Attergau im Bezirk Vöcklabruck